Reisebedingungen

Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992)
Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

1. Buchung/Vertragsabschluss

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Der Steirischen Tourismus GmbH Steiermark Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und auf dem dafür vorgesehenen Formular. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Steirische Tourismus GmbH Steiermark Touristik durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Bezahlung
Die gebuchten und bestätigten Leistungen sind, so nicht anders schriftlich vereinbart, in vollem Umfang vor Antritt der Reise zu bezahlen. Die angegebenen Preise beinhalten alle zur Zeit aktuellen Abgaben und sämtliche Zuschläge.
• Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 10% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
• Anzahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden.
• Anzahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen, die die abgesicherten 10% übersteigen, sind gemäß RSV nicht gedeckt.

3. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt.

3.1. Abtretung und Übertragung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt oder überträgt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Abtretung und Übertragung ist Der Steirischen Tourismus GmbH Steiermark Touristik binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungs- beschreibungen in den aktuellen Angeboten und Buchungsbestätigungen maßgeblich.

5. Gewährleistung

5.1. Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsmäßig ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit. Die Steirische Tourismus GmbH Steiermark Touristik kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Solche Ersatzleistungen kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.

6. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung

6.1.Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise (No-Show) sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:

Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Gruppenreisen-Gruppenpauschalreisen
im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
bis 60. Tag vor Reiseantritt...................................kostenlos
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt..........................25%
ab 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt..........................50%
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt..........................80%
ab dem 13. Tag vor Reiseantritt...........................100%
des Reisepreises.

2. Einzel-Individualreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................kostenlos
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................15%
ab 19. bis 14. Tag vor Reiseantritt..........................30%
ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt............................50%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt.............................100%
des Reisepreises.

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm und in der Buchungsbestätigung angeführt.

6.2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis spätestens 3 Tage vor Reisebeginn mitteilt. Die Steirische Tourismus GmbH Steiermark Touristik kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 pro Person. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Reiseortes, etc.)
werden EUR 25,00 pro Person als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

6.3.Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit Der Steirischen Tourismus GmbH Steiermark Touristik mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung erfolgt schriftlich.

6.4. No-Show
No-Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt. Die Gebühr in Höhe von 100% der gebuchten Leistungen als No-Show-Gebühr (bei Nichtanreise) bleibt aufrecht und wird nicht zurückerstattet.

7. Sonstiges

7.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

8.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt Österreichischem Recht, mit Ausnahme jener Kollisionsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

9. Reisebürosicherungsverordnung – RSV

Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBL. II Nr. 316/1999 i.d.F. BGBL. II Nr. 490/2001, BGBL. II Nr. 563/2003 BGBL. II 402/2006 umgesetzt.

Wir, Steirische Tourismus GmbH STEIERMARK TOURISTIK, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen mittels Bankgarantie der Landeshypothekenbank Steiermark nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV) versichert. Dies gilt für:

a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.

• Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 10% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
• Anzahlungen erfolgen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise
• Die Restzahlung erfolgt nicht früher als zwei Wochen vor Reiseantritt. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.

Steirische Tourismus GmbH STEIERMARK TOURISTIK nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der
EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr.4, 1220 Wien, T: 01/3172500, F: 01/3199367

anzumelden.

Steirische Tourismus GmbH
Steiermark Touristik

St. Peter Hauptstrasse 243
8042 Graz
Tel.: +43 (0) 316/4003-450

Firmenbuchnummer: 40307a
Eintragungsnummer im Veranstalter-
verzeichnis des Bundesministeriums
für Wirtschaftliche Angelegenheiten:
2008/0026



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